W E T T K A M P F O R D N U N G

des Turngaues Wetterau-Vogelsberg e.V.

 Jeder Verein, der Teilnehmer zu einer Gau-Veranstaltung entsendet, sollte sich an die nachstehenden Bestimmungen halten:

 1.       Alle Veranstaltungen und Wettkämpfe des TG werden nach den Ordnungen des DTB in der jeweiligen Fassung durchgeführt.
 

2.       Die Meldung für WettkämpferInnen, KampfrichterInnen und HelferInnen sollte nach Möglichkeit bis zum Meldeschluss beim zuständigen Wettkampfleiter vorliegen. Es sollte immer ein Vereinsvertreter angegeben werden, der den Verein bei der betreffenden Veranstaltung vertritt. Nachmeldungen und Ummeldungen können, wenn in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, bis kurz vor Wettkampfbeginn vorgenommen werden.

Das Meldegeld beträgt:

Für TurnerInnen, JugendturnerInnen und SchülerInnen
bei allen Einzelwettkämpfen                                                                                           2,00 €   je TeilnehmerIn
bei allen Staffel- und Mannschaftswettkämpfen                                                           3,00 €   je Staffel/Mannschaft
Gau-Gerät-Rundenwettkämpfe                                                                                    12,00 €  je Mannschaft
Leichtathletik-Rundenwettkämpfe                                                                               12,00 €  je Mannschaft
SchülerInnen beim Gau-Kinderturnfest                                                                         2,00 €   je TeilnehmerIn
für alle Staffelwettbewerbe beim Gau-Kinderturnfest                                                  3,00 €   je Staffel
Spiele: Prellball und Volleyball                                                                                    <laut Spielordnung>
DanceCup-Wettkampf des Turngaues                                                                        12,50 €  je Mannschaft

3.       Pro <5> gemeldeten TeilnehmerInnen ist ein KampfrichterIn und ein HelferIn namentlich zu melden. Für die Mannschafts- und Staffelwettbewerbe hat jeder teilnehmende Verein einen/e KampfrichterIn zu stellen.
Die am Wettkampftag tätigen Gau-Turnratsmitglieder werden für ihren Verein als KampfrichterIn angerechnet.

4.       KampfrichterInnen und HelferInnen haben freien Eintritt. Sie empfangen Geräte gegen Quittung und sind für die Rückgabe verantwortlich.

5.       Die Wettkampfleitung obliegt in der Regel dem Fachwart, der für die jeweilige Veranstaltung in der Ausschreibung benannt ist.

6.       Die Wettkampfkleidung sollte wettkampfgerecht und bei Mannschaftswettkämpfen einheitlich sein.

7.       Alle Wettkämpfe werden nach der in den Ausschreibungen festgelegten Richtlinien bewertet.

8.       Welche Siegerauszeichnungen ausgegeben erden, ist in den Ausschreibungen vermerkt. Siegerauszeichnungen können nur persönlich in Empfang genommen werden.

9.       Für jede Veranstaltung ist ein Schiedsgericht zu bilden. Es sollte aus dem Gau-Oberturnwart, Vorsitzender, dem entsprechenden Gau-Fachwart und einem Vereinsvertreter, gebildet werden.

10.    Für Diebstahl von Geld, Wertsachen und Kleidung kann vom Turngau und dem ausrichtenden Verein keine Haftung übernommen werden.

11.    Für Zerstörungen und Beschädigungen fremden Eigentums bei Wettkämpfen und Veranstaltungen haftet der Verein, dem der Betreffende als Mitglied angehört.

12.    Beim Ausfüllen der Meldungen für die jeweiligen Wettkämpfe muss darauf geachtet werden, dass die TeilnehmerInnen ihrem Jahrgang entsprechend eingeordnet werden. Hier muss der Grundsatz gelten: FAIR GEHT VOR!!!! Sollten sich bei Stichproben Verfehlungen ergeben, wird der/die jeweilige TeilnehmerIn aus dem Wettkampf genommen! 

Stand: Dezember 2010

 

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