W E T T K A M P F O R D N U N G
des Turngaues Wetterau-Vogelsberg e.V.
Jeder Verein, der Teilnehmer zu einer Gau-Veranstaltung entsendet, sollte sich an die nachstehenden Bestimmungen halten:
1. Alle
Veranstaltungen und Wettkämpfe des TG werden nach den Ordnungen des DTB in der
jeweiligen Fassung durchgeführt.
2.
Die Meldung für WettkämpferInnen, KampfrichterInnen und HelferInnen
sollte nach Möglichkeit bis zum Meldeschluss beim zuständigen Wettkampfleiter
vorliegen. Es sollte immer ein Vereinsvertreter angegeben werden, der den Verein
bei der betreffenden Veranstaltung vertritt. Nachmeldungen und Ummeldungen
können, wenn in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, bis kurz vor
Wettkampfbeginn vorgenommen werden.
Das Meldegeld beträgt:
Für TurnerInnen, JugendturnerInnen und SchülerInnen
bei allen
Einzelwettkämpfen
2,00 € je TeilnehmerIn
bei allen Staffel- und Mannschaftswettkämpfen
3,00 € je Staffel/Mannschaft
Gau-Gerät-Rundenwettkämpfe 12,00
€ je Mannschaft
Leichtathletik-Rundenwettkämpfe
12,00 € je Mannschaft
SchülerInnen beim Gau-Kinderturnfest
2,00 € je TeilnehmerIn
für alle Staffelwettbewerbe beim
Gau-Kinderturnfest
3,00 € je Staffel
Spiele: Prellball und
Volleyball
<laut Spielordnung>
DanceCup-Wettkampf des
Turngaues
12,50 € je Mannschaft
3. Pro <5>
gemeldeten TeilnehmerInnen ist ein KampfrichterIn und ein HelferIn namentlich zu
melden. Für die Mannschafts- und Staffelwettbewerbe hat jeder teilnehmende
Verein einen/e KampfrichterIn zu stellen.
Die am Wettkampftag tätigen Gau-Turnratsmitglieder werden für ihren Verein als
KampfrichterIn angerechnet.
4.
KampfrichterInnen und HelferInnen haben freien Eintritt. Sie empfangen Geräte
gegen Quittung und sind für die Rückgabe verantwortlich.
5. Die
Wettkampfleitung obliegt in der Regel dem Fachwart, der für die jeweilige
Veranstaltung in der Ausschreibung benannt ist.
6. Die
Wettkampfkleidung sollte wettkampfgerecht und bei Mannschaftswettkämpfen
einheitlich sein.
7. Alle
Wettkämpfe werden nach der in den Ausschreibungen festgelegten Richtlinien
bewertet.
8. Welche
Siegerauszeichnungen ausgegeben erden, ist in den Ausschreibungen vermerkt.
Siegerauszeichnungen können nur persönlich in Empfang genommen werden.
9. Für jede
Veranstaltung ist ein Schiedsgericht zu bilden. Es sollte aus dem
Gau-Oberturnwart, Vorsitzender, dem entsprechenden Gau-Fachwart und einem
Vereinsvertreter, gebildet werden.
10. Für Diebstahl
von Geld, Wertsachen und Kleidung kann vom Turngau und dem ausrichtenden Verein
keine Haftung übernommen werden.
11. Für
Zerstörungen und Beschädigungen fremden Eigentums bei Wettkämpfen und
Veranstaltungen haftet der Verein, dem der Betreffende als Mitglied angehört.
12. Beim
Ausfüllen der Meldungen für die jeweiligen Wettkämpfe muss darauf geachtet
werden, dass die TeilnehmerInnen ihrem Jahrgang entsprechend eingeordnet werden.
Hier muss der Grundsatz gelten: FAIR GEHT VOR!!!! Sollten sich bei
Stichproben Verfehlungen ergeben, wird der/die jeweilige TeilnehmerIn aus dem
Wettkampf genommen!
Stand: Dezember 2010
