Vieles kann Kinder und Jugendliche verletzen. Nicht nur körperlich, sondern auch seelisch kann ihnen Leid zugefügt werden. Der Begriff Kindeswohlgefährdung fasst all diese körperlichen, seelischen und geistigen Bedrohungen zusammen und zeigt, dass die Gefährdung auf vielfältigen Wegen geschehen kann.
Folgendes kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen:
Kindeswohlgefährdung kann sich sehr unterschiedlich äußern und ist abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten:
Auch Grenzverletzungen sind bereits eine Gefährdung des Kindeswohls. Darunter fallen:
Wichtig bei Grenzverletzungen ist die subjektive Wahrnehmung, also das Empfinden der betroffenen Person selbst. Die Person selbst definiert, was als zu nah bzw. unangemessen empfunden wird.
Der Sport im Verein kann schnell durch gewisse Rahmenbedingungen anfällig für solche Kindeswohlgefährdungen sein. Dazu gehören Leistungs- und Gruppendruck, enge Bindungen zwischen Trainer*innen und Kindern/Jugendlichen, Körperkontakt bei der sportlichen Aktivität und im Training beim Helfen und Sichern sowie bei gemeinsamen Vereins- und Freizeitaktivitäten.
Kinder und Jugendliche haben jederzeit ein Mitspracherecht und einen Anspruch darauf "Nein!" zu sagen und/oder ihre Gefühle zu äußern. Dies gilt bereits beim Aufkommen eines mulmigen Gefühls, unpassenden Äußerungen oder Berührungen und bei unangenehm empfundenen Situationen. Wichtig: Nicht nur die Sprache selbst, auch die Körpersprache eines Kindes kann auf unkorrekte Verhaltensweisen eines Gegenübers hindeuten und sollte genauso ernst genommen werden.
Wenn du ähnliche Erfahrungen gemacht hast und Hilfe brauchst, findest du hier Hilfe und Kontaktmöglichkeiten. Wie dein Verein zu einem sicheren Raum für Sportler*innen werden kann, dazu findest du Hinweise und Ratschläge unter den weiteren Punkten dieser Rubrik. Dort verweisen wir ebenfalls auf Kontakte für eine Beratung oder weitere Informationen zur Thematik.