Den Vereinen kommt im Themenfeld der Prävention von (sexualisierter) Gewalt eine zentrale Rolle zu. Vereine sind Orte, in denen Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Freizeit verbringen, an denen sie aufwachsen, zahlreiche Kontakte knüpfen und Begegnungen mit anderen Menschen haben sowie Erfolge, Niederlagen und andere Gefühle erleben.
Vereine sind in der Pflicht, dies alles geschützt und gewaltfrei zu ermöglichen und Kinder und Jugendliche darin ermutigen, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen. Wir als Hessische Turnjugend wollen euch dabei unterstützen!
Die folgenden Informationen sollen Vereinen helfen, sich mit ihrer Ausrichtung und ihren Angeboten entsprechend aufzustellen.
Gerne können über das HTJ-Büro weitere Informationen bzw. Materialien angefordert oder eine Beratung angefragt werden.
Jedes Kind hat die gleichen Rechte! Dieser Ansatz muss bei allen Angeboten und Orten, bei/an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, gewahrt werden.
Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu erhalten, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Prävention setzt also nicht erst bei der Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung an, sondern beginnt viel früher: Bei der Schaffung einer lebenswerten und kindgerechten Umgebung sowie einer echten Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
Wie kann ein Verein nun diese Kinderrechte einhalten und in der täglichen Praxis umsetzen?
Durch Aufstellung und Anwendung von Verhaltensregeln im Verein, lassen sich bestimmte Risiken minimieren. Diese müssen jeweils auf die Gegebenheiten und die Veranstaltungen des Vereins angepasst sein.
Weitere Verhaltensregeln findest du im Ehrenkodex des Turngau.
Für eine Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen und insbesondere von (sexualisierter) Gewalt bedarf es im Verein, neben der Stärkung der Kinderrechte, auch verschiedener präventiver Maßnahmen.
Eine Unterstützung zur Etablierung und Umsetzung der präventiven Maßnahmen sowie weitere Informationen erhaltet ihr bei uns, bei der HTJ oder der Sportjugend Hessen. In diesem Rahmen sind Beratungen, Materialien und Qualifizierungsangebote (unter anderem Fortbildungen zur Sensibilisierung und Schulungen zur Ansprechperson Kindeswohl) möglich.