Kinderrechte und Prävention

Den Vereinen kommt im Themenfeld der Prävention von (sexualisierter) Gewalt eine zentrale Rolle zu. Vereine sind Orte, in denen Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Freizeit verbringen, an denen sie aufwachsen, zahlreiche Kontakte knüpfen und Begegnungen mit anderen Menschen haben sowie Erfolge, Niederlagen und andere Gefühle erleben.

Vereine sind in der Pflicht, dies alles geschützt und gewaltfrei zu ermöglichen und Kinder und Jugendliche darin ermutigen, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen. Wir als Hessische Turnjugend wollen euch dabei unterstützen!

Die folgenden Informationen sollen Vereinen helfen, sich mit ihrer Ausrichtung und ihren Angeboten entsprechend aufzustellen.

Gerne können über das HTJ-Büro weitere Informationen bzw. Materialien angefordert oder eine Beratung angefragt werden.

Kinderrechte

Jedes Kind hat die gleichen Rechte! Dieser Ansatz muss bei allen Angeboten und Orten, bei/an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, gewahrt werden.

Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu erhalten, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Prävention setzt also nicht erst bei der Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung an, sondern beginnt viel früher: Bei der Schaffung einer lebenswerten und kindgerechten Umgebung sowie einer echten Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.

Kinderrechte im Verein

Wie kann ein Verein nun diese Kinderrechte einhalten und in der täglichen Praxis umsetzen?

  • Alle Kinder haben die gleichen Chancen am Vereinssport teilzuhaben, unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln, der eigenen Herkunft oder einer eventuellen Behinderung.
  • Alle Kinder werden altersangemessen in Entscheidungsprozesse im Verein eingebunden und erhalten fest etablierte Stimmen (zum Beispiel Jugendsprecher*in).
  • Alle Kinder erhalten im Verein eine geschützte und sichere Umgebung, in der sie sich frei von jeglicher Form von Gewalt entfalten und ausprobieren können.

Verhaltensregeln

Durch Aufstellung und Anwendung von Verhaltensregeln im Verein, lassen sich bestimmte Risiken minimieren. Diese müssen jeweils auf die Gegebenheiten und die Veranstaltungen des Vereins angepasst sein.

Möglich sind unter anderem folgende Regeln:

  1. Im Training sollte das „Prinzip der offenen Tür“ gelten, das heißt, der Trainingsraum ist für dritte Personen einsehbar. Auch können die Eltern informiert werden, dass die Möglichkeit besteht jederzeit beim Training ihrer Kinder anwesend zu sein.
     
  2. Eine Trainingsgruppe sollte bei Aktivitäten außerhalb des Trainingsbetriebs (Wettkampffahrten, Freizeitveranstaltungen) grundsätzlich von zwei Personen betreut werden.
     
  3. Da besonders im Turnen Berührungen in Form von Hilfestellungen unerlässlich sind, soll den Kindern aktiv beigebracht werden, dass sie es mitteilen sollen, wenn ihnen eine Berührung unangenehm ist.

Weitere Verhaltensregeln findest du im Ehrenkodex des Turngau.

Präventionsmaßnahmen im Verein

Für eine Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen und insbesondere von (sexualisierter) Gewalt bedarf es im Verein, neben der Stärkung der Kinderrechte, auch verschiedener präventiver Maßnahmen.

Dazu eignen sich zu Beginn folgende Aspekte:

  1. Das Thema ist im Verein kein Tabuthema und wird aktiv kommuniziert. Dies bedeutet in der Außendarstellung und in der Kommunikation mit Engagierten und Mitgliedern wird eine klare Haltung gegen jegliche Form der Gewalt gelebt.
     
  2. Die Vereinsverantwortlichen, die Übungsleiter*innen und Trainer*innen sowie die Assistenzen wurden zu dem Thema sensibilisiert und gegebenenfalls geschult.
     
  3. Es gibt Möglichkeiten für Betroffene und für Informationssuchende im Verein Ansprechpersonen zu kontaktieren und/oder sie bekommen anderweitig (zum Beispiel auf der Homepage oder durch Aushänge mit Kontaktmöglichkeiten) Hilfestellungen und Unterstützung.
     
  4. Alle im Verein tätigen Personen haben den Ehrenkodex unterzeichnet und gegebenenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.
     
  5. Der Verein hat transparente Verhaltensregeln (siehe unten) für Übernachtungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen und den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgestellt.
     
  6. Der Verein hat in seinen Satzungen und Ordnungen die Wahrung der Kinderrechte und die aktive Positionierung gegen jegliche Form von Gewalt benannt.
     
  7. Das Jugendschutzgesetz wird bei allen Vereinsaktivitäten stets eingehalten.

Eine Unterstützung zur Etablierung und Umsetzung der präventiven Maßnahmen sowie weitere Informationen erhaltet ihr bei uns, bei der HTJ oder der Sportjugend Hessen. In diesem Rahmen sind Beratungen, Materialien und Qualifizierungsangebote (unter anderem Fortbildungen zur Sensibilisierung und Schulungen zur Ansprechperson Kindeswohl) möglich.